Ratgeber für Veranstalter und Vereine

GEMA-Anmeldung: so gehst du vor.

Sobald bei deiner Veranstaltung Musik läuft, ist die GEMA ein Thema – egal ob Liveband, DJ oder Playlist vom Handy. Das ist weniger kompliziert, als viele denken, kostet aber Nerven, wenn man es erst hinterher merkt. Dieser Leitfaden ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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Worum es überhaupt geht

Die GEMA vertritt in Deutschland die Rechte von Komponistinnen, Textern und Musikverlagen. Wird Musik öffentlich wiedergegeben, steht den Urhebern dafür eine Vergütung zu. Die GEMA zieht sie ein und schüttet sie aus.

„Öffentlich“ ist dabei weiter gefasst, als viele vermuten: Öffentlich ist eine Veranstaltung in der Regel dann, wenn der Personenkreis nicht persönlich untereinander verbunden ist. Ein Vereinsfest, zu dem jeder kommen kann, ist öffentlich. Eine private Geburtstagsfeier im Familien- und Freundeskreis ist es nicht.

Wann du anmelden musst

  • Livemusik: Band, Chor, Solist – auch wenn sie unentgeltlich auftreten.
  • DJ oder Playlist: Auch Musik von Streamingdiensten oder CD ist Wiedergabe.
  • Hintergrundmusik: Ebenfalls relevant, etwa bei Märkten und Ausstellungen.
  • Ausnahme: Wenn ausschließlich Musik läuft, deren Urheber seit über 70 Jahren verstorben sind und die nicht in einer geschützten Bearbeitung gespielt wird, kann eine Meldung entfallen. Das ist in der Praxis selten eindeutig – im Zweifel anmelden und nachfragen.

Wie die Anmeldung abläuft

  1. Vor der Veranstaltung anmelden. Online über das Portal der GEMA oder telefonisch bei der zuständigen Bezirksdirektion.
  2. Angaben bereithalten: Datum, Ort, Art der Veranstaltung, Größe des Raums oder der Fläche, Eintrittspreis, Art der Musiknutzung.
  3. Tarif prüfen: Die GEMA ordnet deine Veranstaltung einem Tarif zu und nennt den Betrag.
  4. Nach der Veranstaltung: Bei Livemusik wird eine Musikfolge verlangt – also die Liste der gespielten Titel. Die liefert dir in der Regel die Band oder der DJ.
  5. Rechnung begleichen und Unterlagen aufbewahren.

Wer erst nach der Veranstaltung meldet oder gar nicht, riskiert Zuschläge. Die Anmeldung vorher ist deshalb nicht nur korrekt, sondern auch günstiger.

Was den Preis beeinflusst

  • Größe der Fläche oder des Raums – oft die entscheidende Größe.
  • Eintrittspreis: kostenlos, niedrig oder hoch.
  • Art der Nutzung: Livemusik, DJ, Hintergrundmusik.
  • Dauer und Anzahl der Veranstaltungstage.
  • Rabatte: Für Mitglieder bestimmter Verbände gibt es Gesamtverträge mit Nachlässen. Frag deinen Dachverband, ob so ein Vertrag besteht – das lohnt sich oft.

Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht: Die Tarife ändern sich und hängen stark vom Einzelfall ab. Die GEMA nennt dir den Betrag vor der Veranstaltung.

Häufige Irrtümer

  • „Wir nehmen keinen Eintritt, also zahlen wir nichts.“ Kostenlose Veranstaltungen sind meist günstiger, aber nicht automatisch frei.
  • „Die Band hat das geregelt.“ Verantwortlich ist in der Regel der Veranstalter, nicht die Band.
  • „Wir sind ein gemeinnütziger Verein.“ Gemeinnützigkeit befreit nicht, kann aber über Verbandsverträge zu Nachlässen führen.
  • „Wir spielen nur Musik von Streaming.“ Ein privates Streaming-Abo deckt keine öffentliche Wiedergabe ab.

Und die Künstlersozialkasse?

Wer regelmäßig Künstlerinnen und Künstler bezahlt – Bands, DJs, Alleinunterhalter –, kann zusätzlich abgabepflichtig gegenüber der Künstlersozialkasse sein. Das ist ein eigenes Thema und unabhängig von der GEMA. Sprich das bei größeren oder wiederkehrenden Veranstaltungen mit deiner Steuerberatung durch.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Muss ich für ein Vereinsfest GEMA zahlen?

In der Regel ja, sobald Musik öffentlich wiedergegeben wird – auch ohne Eintritt und auch bei Musik vom Handy. Über Gesamtverträge von Dachverbänden gibt es für Vereine häufig Nachlässe.

Wann muss die GEMA-Anmeldung erfolgen?

Vor der Veranstaltung. Eine nachträgliche Meldung ist möglich, führt aber üblicherweise zu Zuschlägen.

Was ist eine Musikfolge?

Die Liste der gespielten Titel. Bei Livemusik wird sie nach der Veranstaltung eingereicht; Band oder DJ stellen sie normalerweise zur Verfügung.