Ratgeber für Vereine und Veranstalter
Fotos auf Veranstaltungen: was erlaubt ist – und was nicht.
Gute Fotos sind das wertvollste Material, das eine Veranstaltung hinterlässt – für die Presse, für die Website, für die Ankündigung im nächsten Jahr. Gleichzeitig fotografierst du Menschen, und die haben Rechte. Diese Übersicht bringt beides zusammen. Sie ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Zwei Fragen, die alles entscheiden
Bei Fotos von Menschen geht es fast immer um zwei Punkte: Darf ich das Bild aufnehmen, und darf ich es veröffentlichen? Beides ist getrennt zu betrachten. Die Aufnahme kann zulässig sein, die Veröffentlichung trotzdem nicht.
Vor der Veranstaltung: Grundlage schaffen
- Hinweis in der Ankündigung: Schreib schon in die Einladung, dass fotografiert wird und wofür die Bilder verwendet werden.
- Schilder am Eingang: Gut sichtbar, kurz und verständlich. Wer nicht fotografiert werden möchte, kann sich melden.
- Ansprechpartner benennen: Eine Person, an die sich Gäste wenden können.
- Fotografen einweisen: Sag vorher, was gebraucht wird und worauf zu achten ist.
- Bei Auftritten: Klärt mit Bands, DJs und Künstlern vorab, ob und wie fotografiert werden darf.
Während der Veranstaltung: die Praxis
- Übersichtsaufnahmen vom Publikum sind unkritischer als Porträts einzelner Gäste.
- Wer erkennbar im Mittelpunkt steht, sollte gefragt werden – ein Nicken reicht meist im Alltag, schriftlich ist sicherer.
- Bei Kindern brauchst du die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
- Peinliche oder nachteilige Situationen nicht veröffentlichen, auch wenn das Bild technisch gut ist.
- Wer widerspricht, wird nicht fotografiert – ohne Diskussion.
Veröffentlichung: Website, Presse, Social Media
Für die Veröffentlichung gilt in Deutschland das Recht am eigenen Bild. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn Personen nur als Beiwerk erscheinen oder es sich um Bilder von Versammlungen und Aufzügen handelt, an denen die Abgebildeten teilgenommen haben. Die Grenzen sind im Einzelfall aber nicht immer eindeutig.
- Für Werbung – auch für die Ankündigung des nächsten Events – ist eine Einwilligung der klar erkennbaren Personen der sichere Weg.
- Für Social Media gilt dasselbe wie für die Website; die Reichweite macht es eher heikler, nicht harmloser.
- Gib an, wer das Bild gemacht hat, wenn der Fotograf das wünscht.
- Bewahre Einwilligungen auf, damit du im Zweifel nachweisen kannst, dass sie vorlagen.
- Auf Wunsch ein Bild wieder entfernen – schnell und unkompliziert.
Eine einfache Einwilligung
Für Auftritte, Helfer und Porträts reicht oft ein kurzer Vordruck: Name, Veranstaltung, Datum, wofür die Bilder verwendet werden (Website, Social Media, Presse), Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit, Unterschrift. Bei Minderjährigen unterschreiben die Erziehungsberechtigten. Ein Blatt in der Mappe am Einlass genügt für den Anfang.
Ordnung, damit die Bilder nutzbar bleiben
- Bilder nach Veranstaltung und Jahr ablegen, nicht als Datenwust im Handy.
- Auswahl treffen: 20 gute Bilder sind mehr wert als 400 unsortierte.
- Mindestens ein Querformat für Presse und Website aufheben.
- Notieren, wer fotografiert hat und ob Einwilligungen vorliegen.
- Mit den besten Bildern das nächste Event ankündigen – dafür hast du sie gemacht.
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Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Darf ich auf einem Vereinsfest fotografieren?
In der Regel ja, insbesondere Übersichtsaufnahmen. Für die Veröffentlichung von Bildern, auf denen einzelne Personen klar erkennbar im Mittelpunkt stehen, solltest du deren Einwilligung einholen.
Brauche ich für Fotos von Kindern eine Erlaubnis?
Ja. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, je nach Alter zusätzlich die des Kindes.
Reicht ein Hinweisschild am Eingang?
Ein Schild schafft Transparenz und ist sinnvoll, ersetzt aber nicht in jedem Fall eine Einwilligung – besonders nicht bei Porträts oder werblicher Nutzung.
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