Regional Events
Stand: 19.03.2026
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt:
https://www.regional-events.de
einschließlich aller Unterseiten, Funktionen und digitalen Dienstleistungen, insbesondere:
Regional Events erbringt Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere im Bereich des Online-Ticketverkaufs.
Diese Erklärung erfolgt im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie den hierzu geltenden technischen und rechtlichen Vorgaben.
Unser Ziel ist es, unsere digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Die Website ist derzeit:
Die Bewertung basiert auf einer internen Selbstbewertung sowie technischen Prüfungen zentraler Funktionen, insbesondere des Ticket-Checkout-Prozesses.
Zur Verbesserung der Zugänglichkeit wurden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:
Neue Funktionen werden möglichst barrierearm entwickelt und bestehende Bereiche regelmäßig überprüft.
Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte oder Funktionen derzeit noch Einschränkungen aufweisen:
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu reduzieren.
Bei der Nutzung externer technischer Dienstleister (z.B. Zahlungsabwicklung über Stripe, Hosting über Vercel, Authentifizierung über Supabase, Newsletter-Versand über Brevo) können bestimmte barrierefreie Funktionen von deren Systemarchitektur abhängen.
Regional Events hat auf die technische Ausgestaltung externer Systeme nur begrenzten Einfluss, achtet jedoch bei der Auswahl der Anbieter auf möglichst barrierearme Lösungen.
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglicheren Form, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: info@regional-events.de
Betreff: „Barrierefreiheit – Hinweis"
Bitte geben Sie möglichst an:
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und eine Lösung zu finden.
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und innerhalb angemessener Zeit keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungs- oder Durchsetzungsstelle wenden.
Informationen zu den zuständigen Stellen werden von den jeweils verantwortlichen Behörden bereitgestellt.
Diese Erklärung wurde am 19.03.2026 erstellt.
Sie wird regelmäßig überprüft und bei technischen oder rechtlichen Änderungen angepasst.